Ein neuer Trend hat den Luftverkehr erobert, leider ein negativer und obendrein noch extrem gefährlicher: das Blenden von Piloten durch sogenannte Laserpointer. Wie den regionalen Medien zu entnehmen ist, macht nun auch in Linz die zweckfremde Verwendung den Piloten, der Flugsicherung und der Polizei zu schaffen. Wir wollen diesem "Trend" auf den Grund gehen und die potentielle Gefahr aufzeigen.

Laserpointer werden eigentlich bei Präsentationen verwendet, um projezierte Zahlen und Texte für die Besucher markieren zu können. Die abgegebene Lichtleistung beträgt zu meist unter 3 mW, durch das relativ große Leistungsspektrum sind jedoch auch Pointer mit 10 mW und mehr erhältlich. Grundsätzlich wird in sieben Laserklassen unterschieden, wobei nur Laser bis maximalen Klasse 2M ungefährlich für das menschliche Auge sind. Die Klasse 2 bzw. 2M definiert sich mit einer Lichtleistung von bis zu 1 mW und einem Wellenlängenbereich von 400 bis 700nm. Die nächsthöhere Laserklasse ist die Klasse 3M, die mit einer Lichtleistung zwischen 1 und 5 mW bzw. einem Wellenlängenbereich von 302,5nm bis 106 nm definiert ist. Diese Klasse gilt freizugänglich als eine Gefahr für das menschliche Auge.

Durch den menschliches Lidschlussreflex, ein reflexartiger Schutzmechanismus des Auges zum Schutz gegen Fremdeinwirkung, gelten die Laserklassen 2 und 2M als ungefährlich und augensicher. Ab Klasse 3M können selbst bei kurzer Einwirkdauer Netzhausschädigungen auftreten, die nicht nur zu kurzfristiger Blindheit führen können. Über das Internet können relativ leicht und ohne größere Überwachung lichtstarke Laserpointer bereits unter 50 Euro bezogen werden. Wirklich bedenklich ist jedoch der Umstand, dass der dortige Kauf mit der Möglichkeit der "kilometerweiten Reichweite" und den Hinweis auf die potentielle Gesundheitsgefahr beworben wird.

Seit einigen Monaten macht der zweckfremde Einsatz solcher Laserpointer, auch aus der Laserklasse 3M, Probleme im internationalen Flugverkehr. Im Landeanflug, also gerade in jener Phase, in denen Piloten höchstkonzentriert sind und jegliche Ablenkung eine potentielle Gefähr darstellt, wird mit derartigen Geräten, die sogar als Schlüsselanhänger Verwendung finden, vom Boden aus auf Flugzeuge gezielt. Nicht nur die Gefahr der Ablenkung ist sehr groß, auch die Gefähr von Augenschädigung und -blutung der Piloten während des Anfluges kann nicht ausgeschlossen werden. Was für einige Menschen, leider auch in Linz, zum Jux und Zeitvertreib geworden ist, steht dementsprechend eine sehr große Gefahr für die Besatzung, die Passagiere und natürlich auch die Bevölkerung im Bereich der Anflugzone dar. Selbst die Fluglosten wurden bereits Ziel einer solchen Blendattacke durch Laserpointer.

International gibt es bereits mehrere hundert gemeldete Vorfälle, die durch Trittbrettfahrer noch verstärkt werden. Fluglinien wie Flugsicherungen und Flughäfen fordern dadurch eine restriktivere Gesetzgebung beim Verkauf und Gebrauch von Laserpointer. Durch Aufklärung der Gefahr soll auch die Bevölkerung sensibilisiert werden, dass beobachtete Vorfälle entsprechend bei der Polizei angezeigt werden, da es sich um keine Lausbubenstreiche handelt, sondern um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Mittleweile werden nicht nur Piloten geblendet, ähnliche Vorfälle wurden aus dem Sportbereich, aus dem Eisenbahnverkehr sowie dem Autoverkehr gemeldet.

Der Verein der Freunde des Flughafens Linz bittet seine Mitglieder und Besucher unserer Website, falls Sie einen solchen zweckfremden Einsatz von Laserpointer beobachten, dies umgehend bei der Polizei zu melden. Ebenso gilt diese Bitte, wenn Sie andere, für den Luftverkehr schädliche Aktionen beobachten oder entdecken, wie zB das Schneiden von Löcher in den Flughafenzaun oder verdächtige Gegenstände und Personen am bzw. rund um den Flughafen.

Verein der Freunde des Flughafens Linz
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