Sommerzeit ist Reisezeit. Um unbeschwert eine Reise beginnen zu können, sind genaue Vorbereitungen nötig. Dies trifft besonders auf das Thema Reisepass zu. Der Verein der Freunde des Flughafen Linz ist der Frage nachgegangen, was Sie in Sachen Reisedokumente beachten sollten.

Grundsätzlich benötigt jeder Österreicher, der ins Ausland reisen möchte, einen Reisepass oder einen Personalausweis. Die oft behauptete Annahme, dass man im Schengen-Raum (beispielsweise bei Tagesreisen ins benachbarte Bayern) kein Reisedokument mehr benötigt, ist ebenso falsch wie im Falle des Falles folgenschwer. Die durch das Schengener Abkommen abgeschafften Personengrenzkontrollen entbinden den Reisenden nicht vom Mitführen eines Reisepasses im Ausland. Beantragt kann ein Reisepass beim Magistrat oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft werden. Neben personenbezogenen Dokumenten (zB Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc) ist auch ein Passbild in Hochformat 35x45mm nach den derzeitigen Passbildkriterien mitzubringen. Ein abgelaufener Reisepass wird von der zuständigen Behörde vernichtet bzw. entwertet. Personenbezogene Daten werden auf einem Chip im Pass gespeichert, der von den Behörden ausgelesen werden kann. Ebenso werden Fingerabdrücke, sogenannte Papillarlinienabdrücke, in den Chip gespeichert, etwa um eine fälschliche Verwendung eines Reisepasses etwa nach Diebstahl zu verhindern.

Nach der Erhöhnung der Festen Bundesgebühren kostet ein Reisepass derzeit EUR 75,90 Euro, der innerhalb weniger Tage von der Post zugestellt wird. Ein Expresspass mit Zustellung innerhalb 3 Werktagen kostet EUR 100,00 und ein Ein-Tages-Expresspass EUR 200,00. Neu ausgestellte Reisepässe sind 10 Jahre gültig.


VFFL-Tipp: lassen Sie deshalb ihren Pass rechtzeitig und möglichst außerhalb bzw. nicht vor Ferienzeiten verlängern! So sparen Sie sich lange Wartezeiten bei den Ausstellungsbehörden oder Terminstress!


Reisepass für jedes Alter!?
 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen seit 15. Juni 2009 einen eigenen Reisepass. Die früher übliche Miteintragung besonders für Kleinkinder in den Reisepass der Eltern ist seither nicht mehr möglich, bestehende Miteintragungen sind nur mehr bis 14. Juni 2012 gültig, auch wenn der Reisepass der Eltern/des Elternteils noch länger gültig wäre. Die Behörde empfiehlt daher für jedes Kind einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen. Für Kleinkinder bis zum 2. Lebensjahr ist die Ausstellung des Reisepasses gebührenfrei bei einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Zwischen dem vollendeten 2. und 12. Lebensjahr beträgt die normale Ausstellungsgebühr 30 Euro (Express-Pass 45 Euro), dieser ist 5 Jahre gültig. Ab dem 13. Lebensjahr wird ein normaler Reisepass für 10 Jahre Gültigkeit zu den oben genannten Festen Gebühren ausgestellt.


VFFL-Tipp: lassen Sie rechtzeitig für Ihr Kind einen eigenen Reisepass ausstellen, insbesondere wenn Ihre Kinder oder Enkeln in Ihren Reisepass miteingetragen sind. Für Kleinkinder empfiehlt es sich, vor dem 3. Geburtstag einen Reisepass sowie eine Staatsbürgerschaftsurkunde gebührenfrei zu beantragen.

Personalausweis - wozu?

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und Feststellung der Nationalität und ist somit als amtlicher Lichtbildausweis auch ein Reisedokument. Ideal im Scheckkartenformat gehalten dient der Personalausweis im Inland ua. als Ausweis gegenüber der Exekutive und Behörden, bei Abschluss von Kaufverträgen als Identifikation oder bei Abholung eines persönlichen Schriftstückes oder Geldverkehres (zB bei der Post). Die Ausstellungskriterien für den Personalausweis sind sehr ähnlich denen des Reisepasses. Der 10 Jahre gültige Reisepass kostet EUR 61,50 und ebenso für Kinder erhältlich. Innerhalb der EU wird der Personalausweis auch als Reisedokument akzeptiert.

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VFFL-Tipp: wenn Sie nur innerhalb der EU-Reisen oder häufige Identifikationsfeststellungen (Verträge, Geldverkehr, etc) machen müssen empfiehlt sich ein Personalausweis. Für Reisen außerhalb der EU (ausgenommen nach Norwegen oder die Schweiz und einigen weiteren Staaten, siehe unten) benötigen Sie jedoch einen Reisepass als Reisedokument!

Notpass - NUR im Notfall

Nur in bestimmten, klar definierten Fällen kann ein Notpass ausgestellt werden. Etwa wenn Sie vor einer (dringenden und unaufschiebbaren) Reise über keinen Reisepass verfügen oder die Zeit für die Ausstellung und Übermittlung eines neuen Reisepasses nicht mehr ausreicht. Notpässe werden von den Konsulaten auch im Falle eines Reisepassdiebstahl oder -verlustes ausgestellt, um eine Rückreise nach Österreich zu ermöglichen. Ein weiterer Grund für einen Notpass sind etwa jene Umstände, die es vorrübergehend nicht zulassen, dass für einen Normalpass keine Fingerprints genommen werden können, etwa durch Hand- oder Fingerverletzungen.


VFFL-Tipp: geht der Reisepass verloren, egal ob im In- oder im Ausland, auf jeden Fall eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstattet.

Notpässe im Raum Linz stellt die Berufsfeuerwehr Linz in der Wiener Straße, täglich und rund um die Uhr, aus. Zur Auststellung eines solchen Notpasses benötigen Sie einen Lichtbildausweis sowie ein Passbildfoto, welches Sie unter anderem am Linzer Hauptbahnhof anfertigen lassen können. Notpässe werden ausschließlich für genannte Notfälle und einen begrenzten Gültigkeitszeitraum (maximal 6 Monate) ausgestellt. Die Kosten für einen Notpass belaufen sich auf EUR 75,90 , für Kinder ab dem 3. Lebensjahr EUR 30,00 (bis zum 12. Lebensjahr) sowie im Ausland auf EUR 70,00.

ACHTUNG: Notpässe werden für die Einreise in manche Staaten nur eingeschränkt oder gar nicht akzeptiert! Ein Einreiseantrag für USA-Reisen mit einem Notpass ist bspw. nicht möglich.

Was braucht man in manchen Staaten?

In vielen Staaten, insbesondere außerhalb der EU, gelten besondere Einreisebestimmungen. Der Verein der Freunde des Flughafens Linz hat sich die Besonderheiten in einigen wichtige Urlaubstaaten und fast diese für Sie zusammen:

ÄGYPTEN: in Ägypten besteht für österreichische Staatsangehörigkeit Visumpflicht, welches bei der Einreise gegen eine Gebühr von USD 15,00 erteilt wird (das Visum kann zwar auch  in Euro bezogen werden, weil jedoch sehr oft ein unrealistischer Wechselkurs herangezogen wird, wird empfohlen, auf den aktuellen Tageswechselkurs zu bestehen!). Reisepässe müssen für eine Visa-Erteilung noch mind. 6 Monate ab Ausreise (!) in Ägypten gültig sein. Für Kinder wird auf jeden Fall ein eigener Reisepass empfohlen.

AUSTRALIEN: über das Internet kann eine kostenlose Einreisegenehmigung ("eVisitor") für 12 Monate eingeholt werden. Der Reisepass sollte mindestens 6 Monate bei Einreise gültig sein. Notpässe werden akzeptiert.

CHINA: ein Einreisevisum für die VR China muss bei der Botschaft Chinas vor Reiseantritt beantragt werden. Dafür ist ein Reisepass nötig, der noch mind. 6 Monate nach den Ausreise gültig sein muss. Für Reisegruppen besteht die Möglichkeit eines Gruppenvisums, jedoch darf sich während der Reise kein Gruppenmitglied von der Reisegruppe selbstständig loslösen, andersfalls muss ein Einzelvisum beantragt werden. Für Hongkong und Macao besteht für einen Aufenthalt von 90 Tagen keine Visumpflicht. Ausländer müssen sich maximal 24 Stunden nach der Einreise bei der örtlichen Polizeidienststelle registrieren, in der Regel erfolgt dies beim Hotel-Check-In.

ISLAND: für Island gilt eine visumfreie, relativ unkomplizierte Einreise. Der Reisepass oder Personalausweis sollte jedoch noch 3 Monate nach der Ausreise gültig sein. Notpässe werden akzeptiert. 

KANADA: für Touristen besteht eine visumfreie Einreise bis max. 6 Monate. Hierfür sollte der Reisepass am Tag der Ausreise in Kanada noch gültig sein. Die Einreise mit Notpässen wird akzeptiert.

KROATIEN: eines jener Urlaubsländer außerhalb der EU mit den liberalsten Einreisebestimmungen. Kroatien akzeptiert bis 5 Jahre abgelaufene Reisepässe und Personalausreise sowie Notpässe. Sollten Sie jedoch über einen jugoslawischen Nachfolgestaat ausreisen, benötigen Sie einen mind. noch 3 Monate gültigen Reisepass.

MAROKKO: österr. Staatsangehörige dürfen in der Regel drei Monate visumfrei in Marokko mit einem während des Aufenthaltes im Land gültigen Reisepasses einreisen. Miteintragungen von Kindern werden von den marokkanischen Behörden zwar akzeptiert, manche Fluglinien verweigern jedoch die Mitnahme von Kindern ohne eigenes Reisedokument.

NORWEGEN: für Reisen in diesen nordeuropäischen Staat sollte der Reisepass oder der Personalausweis noch gültig sein.

OMAN: für die Einreise in den Oman ist ein Sichtvermerk nötig, der bei der omanischen Botschaft in Wien bzw. der Einreise beantragt werden kann. Der Reisepass sollte bei Visaerteilung bzw. Einreise in den Oman noch mindestens 6 Monate gültig sein. Notpässe werden nur zur Ausreise akzeptiert.

RUSSLAND: über die Botschaft der russischen Förderation muss ein Visum beantragt werden, für welches ein Reisepass noch mind. 6 Monate über (!) den Ablauf des Visums gültig ist. Notpässe werden unter besonderen Bestimmungen der Aufenthaltsdauer akzeptiert.

SCHWEIZ: Reisepässe und Personalausweise dürfen weniger als 5 Jahre abgelaufen sein.

SÜDAFRIKA: für eine Einreise muss der Reisepass noch mind. 3 Monate nach der Ausreise (90 Tage visumfrei) gültig sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Reisepass für die Eintragung der südafrikanischen Einreisegenehmigung (Temporary Residence Permit) über zwei leere Seiten verfügen muss. Sollten diese Seiten fehlen (Achtung: die Seite für amtl. Anmerkungen sowie die letzte Passseite wird nicht als leere Seite akzeptiert), können die Behörden die Einreise verweigern und die Reisenden mit dem nächstmöglichen Flug an den Ausgangspunkt zurückschicken.

THAILAND: für Flugreisende gilt ein visafreier Aufenthalt von 30 Tagen, sofern der Reisepass noch mind. 6 Monate gültig ist. Kinder benötigen auf jeden Fall einen eigenen Reisepass. Die Einreise mit einem Notpass wird akzeptiert. Eine abgelaufene Gültigkeitsdauer des Reisepasses, die Nichtmitführung einer Kopie des Reisedokumentes samt Einreisestempels sowie die Überziehung des visafreien Aufenthaltszeitraums stellen eine Straftat nach thailändischen Gesetz dar, die teilweise sehr drakonische Geld- oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen kann.

TUNESIEN: visumfrei für bis zu 90 Tagen Aufenthalt bei einem noch länger gültigen Reisepass bei Ausreise. Notpässe werden akzeptiert, für Kinder und Jugendliche wird ein eigener Reisepass empfohlen.

TÜRKEI: das verpflichtende Visum mit einer Gebühr von USD 15,00 , welches auch in Euro erhältlich ist, kann bei Einreise für einen Aufenthalt bis 90 Tagen bezogen werden. Es wird empfohlen, dass der Reisepass (bei österreichischen Staatsangehörigen wird kein Personalausweis akzeptiert) noch mind. 6 Monate gültig sein soll. Für Notpässe ist die Beantragung eines Vorab-Visums bei einem der türkischen Generalkonsulaten in Wien oder Salzburg notwendig, wofür ein persönliches Erscheinen einige Tage vor Abflug notwendig ist. Reisende mit Notpässe ohne Vorab-Visum werden in der Regel wieder zu ihrem Ausgangspunkt abgeschoben. Bitte beachten Sie, dass der Einreisestempel der Türkei in ihren Reisepass eingetragen wird, da es bei der Ausreise immer wieder zu Schwierigkeiten wegen fehlender Einreisestempel kommt.

USA: die Einreise in den USA unterliegt genauen Regeln. Grundsätzlich sollte jeder Reisepass bis zur Ausreise gültig sein. Für Inhaber von Reisepässen, die bis zum 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, gilt visumfreie Einreise, ebenso für Reisepässe die nach dem 16. Juni 2006 und mit Chip ausgestellt wurden. Hierfür muss bis mindestens 72 Stunden vor Abflug in die USA die Einreise über das Visa Waiver Program (elektronische Abwicklung über ESTA im Internet) beantragt werden. Für Reisepässe, die innerhalb des Zeitraums zwischen 27.10.2005 und 15.06.2006 ausgestellt wurden, gilt eine Visumpflicht, die bei den US-Behörden in Wien beantragt werden muss. Derzeit wird eine Einreisegebühr von USD 14,00 bei der ESTA Registrierung eingehoben. Eine ESTA-Einreisegenehmigung ist zwei Jahre ab Ausstellung gültig. Weitere ausführliche Informationen über die Reisedokumente sowie die Einreisebestimmungen und -kontrollen in den USA entnehmen Sie bitte der Seite des Außenministeriums!

ZYPERN: für EU-Bürger ist eine visumfreie Einreise bis 3 Monate Aufenthalt mit einem gültigen Reisepass und Personalausweis gestattet. Für Reisen in den türk-zypriotischen Nordteil der Insel gelten eigene, teilweise strenge Regeln.

Noch etwas zu beachten?

Aufgrund der doch sehr unterschiedlichen Einreiseregelungen in den einzelnen Ländern ist jedenfalls immer die Gültigkeit des Reisepasses rechtzeitig vor Abreise zu prüfen und im Zweifel das Reisedokument neu zu beantragen. Für noch eingetragene Kinder sollten rechtzeitig eigene Reisepässe beantragt werden, für Kleinkinder empfiehlt sich dies kurz vor Ende des 2. Lebensjahres, um Kosten zu sparen.

Fertigen Sie am Besten vor jeder längeren Auslandsreise Kopien der Reisepässe bzw. Reisedokumente an. Es empfiehlt sich dabei, diese Kopien nicht nur mitzuführen (in eigenen Ländern ist dies sogar verpflichtend und wird auch innerhalb der EU empfohlen, da es immer wieder zu Schwierigkeiten bei einem Verlust oder Diebstahls des Originals kommt), sondern auch bei Ihren nächsten Angehörigen zuhause hinterlassen. So können diese im Bedarfsfall diese Dokumente Ihnen oder den Behörden bzw. Konsulaten im Ausland elektronisch (E-Mail, Fax) übermitteln.

Für ausführlichere Informationen stehen Ihnen sowohl Ihre zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder die Internetseiten www.help.gv.at oder die des Außenministeriums zur Verfügung.

Text: Michael David
Imformationen: BMEIA, Bundeskanzleramt, Flughafen Linz

Reisepass für jedes Alter!?